Die Heilpraktiker Prüfung heißt amtlich Kenntnisüberprüfung und wird vom Gesundheitsamt abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Wer beide Teile besteht, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Der schriftliche Teil umfasst 60 Fragen und dauert 120 Minuten. Zum Bestehen brauchst du 45 richtige Antworten, das sind drei Viertel.

Hier siehst du, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du brauchst, wie beide Prüfungsteile aufgebaut sind und wann geprüft wird. Die Angaben stammen aus dem Gesetz, den bundesweiten Leitlinien und den Merkblättern einzelner Behörden.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, braucht dafür nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis.1 Die Voraussetzungen für diese Erlaubnis regelt die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz.2

Wie die Überprüfung der Kenntnisse abläuft, steht in den Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums, die am 22. März 2018 in Kraft getreten sind.3 Für die Durchführung sind die Länder zuständig. Deshalb unterscheiden sich Anmeldung, Fristen und Gebühren je nach Gesundheitsamt.3

Voraussetzungen

Die Verordnung nennt, wann die Erlaubnis versagt wird. Das ist unter anderem der Fall, wenn du jünger als 25 Jahre bist, keine abgeschlossene Schulbildung nachweisen kannst oder es dir an sittlicher Zuverlässigkeit fehlt.2 Auch eine gesundheitliche Ungeeignetheit zur Ausübung des Berufs steht der Erlaubnis entgegen.2

Die Gesundheitsämter beschreiben das in ihren Merkblättern so:

  • Du hast das 25. Lebensjahr vollendet.4
  • Du hast mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.45
  • Es bestehen keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und deiner gesundheitlichen Eignung.4
  • Du kannst ausreichend Deutsch, denn die Prüfung findet auf Deutsch statt.4

Die Kenntnisüberprüfung selbst ist die letzte Hürde: Zeigt sie, dass die Ausübung der Heilkunde durch dich eine Gefahr für die Volksgesundheit wäre, bekommst du die Erlaubnis nicht.3

Unterlagen und Anmeldung

Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, wo du die Tätigkeit aufnehmen willst. In Wiesbaden zum Beispiel läuft die Anmeldung zwingend über das Ordnungsamt, nicht direkt über das Gesundheitsamt.5 Frag deshalb vor der Anmeldung nach, wer bei dir vor Ort zuständig ist.

Als Beispiel nennt das Gesundheitsamt Würzburg folgende Unterlagen:4

  • Geburtsurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis, nicht älter als drei Monate
  • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Erklärung zu anhängigen Strafverfahren
  • Nachweis über den Schulabschluss

Andere Behörden verlangen ähnliche Unterlagen. Das Landratsamt Heilbronn nennt zusätzlich eine Kopie des Ausweises und eine beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses.6 Das Führungszeugnis wird als Beleg für die Zuverlässigkeit gebraucht und ist bei manchen Ämtern höchstens drei Monate alt, bei anderen noch kürzer. Lies das Merkblatt deiner Behörde genau.

Termine im März und Oktober

Der schriftliche Teil findet zweimal im Jahr statt: am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.45 Der Termin gilt für mehrere Länder gleichzeitig. Für Niedersachsen nennt die Landesseite als nächste Termine den 14. Oktober 2026 und den 17. März 2027.7

Die Anmeldefristen legt jede Behörde selbst fest. Einige Beispiele:

  • Würzburg: Anmeldung bis 31. Dezember für den März-Termin und bis 30. Juni für den Oktober-Termin.4
  • Augsburg: Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember für März und vom 1. Januar bis 30. Juni für Oktober.8
  • Heilbronn: Eingang der Unterlagen bis 15. Januar für März und bis 15. August für Oktober.6

Die Termine sind bundesweit gleich, die Fristen davor nicht. Wer im März antreten will, sollte schon im Sommer des Vorjahres die Unterlagen zusammenstellen.

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil kommt zuerst. Er besteht aus 60 Fragen, für die du 120 Minuten Zeit hast.3 Die Fragen stammen aus allen Inhaltsbereichen der Leitlinien und werden von einem Arzt ausgewählt, sie dürfen auch aus einem Fragenpool kommen.3

Bestanden ist der schriftliche Teil, wenn mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet sind. Bei 60 Fragen sind das 45 richtige Antworten.38 Erst wer das schafft, wird zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.5

Wie die Fragen gestellt werden

Die Leitlinien sprechen vom Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple Choice.3 Auch die Gesundheitsämter in Augsburg und Bielefeld beschreiben den schriftlichen Teil mit 60 Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren.89

Eine feinere Einteilung der Fragetypen nennen die amtlichen Quellen nicht. Es gibt dort keine Vorgabe, wie viele Antworten pro Frage richtig sind oder wie die Antworten formuliert werden. Rechne also damit, dass dir Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten gestellt werden, und übe mit früheren Prüfungsfragen, wie sie tatsächlich gestellt wurden.

Der mündlich-praktische Teil

Der mündliche Teil dauert höchstens 60 Minuten pro Kandidat. Bis zu vier Kandidaten können gemeinsam geprüft werden.3 Die Prüfung leitet der Arzt, den die Behörde bestimmt, dazu kommen Heilpraktiker als Beisitzer. Wie viele es sind, entscheidet der Arzt.3

Das Gespräch wird protokolliert. Eine Aufzeichnung ist nur mit deiner Zustimmung möglich und wird nach bestandener Prüfung gelöscht.3 Auf Antrag kannst du deine Prüfungsunterlagen einsehen.3

Die Reihenfolge ist wichtig: Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, kommt nicht zum mündlichen.

Prüfungsthemen

Die Leitlinien gliedern den Stoff in sechs Bereiche:3

  • rechtliche Grundlagen der Berufsausübung
  • Qualitätssicherung, etwa Hygiene und Dokumentation
  • Notfälle
  • Kommunikation und medizinische Fachsprache
  • medizinische Kenntnisse, darunter Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pharmakologie
  • anwendungsorientierte Kenntnisse wie Anamnese, Laborwerte, Diagnostik und invasive Maßnahmen

Im mündlichen Teil kommen praktische Aufgaben aus dem anwendungsorientierten Bereich dazu.3 Die Fragen können aus allen Bereichen stammen.

Bestanden oder nicht bestanden

Jeder Teil wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Wird einer der beiden Teile nicht bestanden, wird eine Gefahr für die Volksgesundheit angenommen.3 Täuschungsversuche und Unregelmäßigkeiten beenden die Prüfung als nicht bestanden.3

Ob du bei Nichtbestehen nur den durchgefallenen Teil wiederholen kannst, regeln die Länder unterschiedlich. In Baden-Württemberg gelten schriftlicher und mündlicher Teil als Einheit, nach einem nicht bestandenen mündlichen Teil musst du auch den schriftlichen wiederholen.6 In Niedersachsen musst du das gesamte Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abschließen.7 Wiesbaden erlaubt höchstens drei Wiederholungen, also vier Versuche insgesamt.5

Nach bestandener Prüfung erteilt die zuständige Behörde die Erlaubnis. Was das alles kostet, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

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Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die schriftliche Heilpraktikerprüfung?

60 Fragen in 120 Minuten. Zum Bestehen brauchst du mindestens 45 richtige Antworten.3

Wann findet die Prüfung statt?

Der schriftliche Teil findet am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.45

Ab welchem Alter kann ich die Prüfung ablegen?

Voraussetzung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres.24

Brauche ich ein Abitur?

Nein. Verlangt wird mindestens ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.45

Wie lange dauert der mündliche Teil?

Höchstens 60 Minuten pro Kandidat.3

Wer entscheidet, ob ich bestanden habe?

Der Arzt, der die mündliche Prüfung leitet, entscheidet nach Anhörung der Beisitzer.38

Quellen

  1. Heilpraktikergesetz (HeilprG), Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  2. Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 2 (gesetze-im-internet.de)
  3. Bundesanzeiger: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern (BAnz AT 22.12.2017 B5) (bundesanzeiger.de)
  4. Gesundheitsamt Würzburg: Merkblatt Heilpraktikererlaubnis (Stand Dezember 2025) (landkreis-schweinfurt.de)
  5. Stadt Wiesbaden: Informationsblatt Heilpraktiker (Stand Januar 2025) (wiesbaden.de)
  6. Landratsamt Heilbronn: Informationsblatt Heilpraktiker allgemein (landkreis-heilbronn.de)
  7. Land Niedersachsen: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (soziales.niedersachsen.de)
  8. Stadt Augsburg: Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung (Stand 11.05.2023) (augsburg.de)
  9. Stadt Bielefeld: Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung (Stand 07/2024) (service.bielefeld.de)