Frage 201503017 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zur Entsorgung von gebrauchten Injektionskanülen im Praxisbetrieb trifft (treffen) zu? 1. Injektionskanülen können in einem Plastikbeutel im normalen Hausmüll entsorgt werden 2. Injektionskanülen müssen generell gesondert als infektiöser Müll entsorgt werden 3. Injektionskanülen müssen in einem stichsicheren Behälter entsorgt werden 4. Nach Benutzung der Injektionskanülen muss die Schutzkappe wieder aufgesetzt werden (sog. Recapping) 5. Injektionskanülen dürfen erst nach Thermobehandlung im Hausmüll entsorgt werden

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Richtige Antwort zu Frage 201503017

  • B: nur 3 ist richtig

Erklärung

Gebrauchte Kanülen müssen in einem stich- und bruchsicheren Behälter entsorgt werden (3). Hausmüll im Plastikbeutel ist unzulässig (1), ebenso ist eine Thermobehandlung nicht Voraussetzung (5). Die Einstufung als generell infektiöser Müll trifft nicht zu (2), und Recapping ist wegen der Stichverletzungsgefahr zu vermeiden (4).

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