Frage 202103258 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Eine nach einem Schwimmbadbesuch aufgetretene Otitis externa 1. kann durch einen Erreger im Badewasser ausgelöst worden sein 2. muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden 3. ist eine Entzündung des äußeren Gehörgangs 4. ist durch übermäßige Sonnenexposition ausgelöst worden 5. führt zu einem Verbot, den Kindergarten zu besuchen

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Richtige Antwort zu Frage 202103258

  • B: nur 1 und 3 sind richtig

Erklärung

Richtig sind 1 und 3. Die Otitis externa ist eine Entzündung des äußeren Gehörgangs und kann durch Erreger im Badewasser, etwa Pseudomonas, ausgelöst werden. Sie ist nicht meldepflichtig (2), nicht durch Sonne bedingt (4) und führt zu keinem Besuchsverbot für den Kindergarten (5).

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