Frage 202203015 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Sie behandeln einen Patienten, der plötzlich im Laufe der Therapie unbeirrt droht, sich selbst zu töten. Er ist nicht absprachefähig. Einer stationären Aufnahme stimmt er unter keinen Umständen zu. Was machen Sie?

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Richtige Antwort zu Frage 202203015

  • E: Sie informieren die Polizei bzw. die Ordnungsbehörde

Erklärung

Bei akuter Selbstgefährdung ohne Absprachefähigkeit und ohne Einwilligung in eine stationäre Aufnahme ist eine Unterbringung nötig, die der Heilpraktiker nicht selbst veranlassen kann. Er muss deshalb die Polizei bzw. Ordnungsbehörde einschalten. Weiterbehandeln, den Patienten nach Hause oder zum Hausarzt bringen oder nur Angehörige informieren löst die akute Gefahr nicht.

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