Frage 202403123 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

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Richtige Antworten zu Frage 202403123

  • A: Mit Rötelnviren infizierte Personen sind in der Regel 7 Tage vor und 7 Tage nach dem Auftreten des Hautauschlags ansteckend.
  • E: Ringelröteln sind keine Sonderform der Röteln, sondern eine eigene Erkrankung.

Erklärung

Röteln sind etwa 7 Tage vor bis 7 Tage nach Exanthembeginn ansteckend (A), und Ringelröteln sind eine eigene Erkrankung durch Parvovirus B19 (E). Die Flecken sind kleiner als bei Masern (B falsch). Röteln unterliegen dem IfSG-Behandlungsverbot für Heilpraktiker, die Behandlung ist also nicht erlaubt (C falsch), und die Meldepflicht besteht nicht nur bei Enzephalitis (D falsch).

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