Frage 202510122 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Ein Ihnen gut bekannter Patient ohne wesentliche Grunderkrankung erscheint aufgrund einer neu aufgetretenen Symptomatik ohne Termin bei Ihnen. Er berichtet, seit dem Morgen doppelt zu sehen und sich übergeben zu müssen. Im Gespräch fällt Ihnen eine Dysarthrie auf. Der Patient gibt an, am Vortag eine Fleischkonserve gegessen zu haben. Sie vermuten Botulismus. Welche Aussagen treffen in diesem Zusammenhang zu? 1. Lebensmittelbotulismus wird durch ein von Clostridien gebildetes Neurotoxin ausgelöst. 2. Auch bei mild ausgeprägter Symptomatik ist eine ärztliche Vorstellung notwendig, da sich in kurzer Zeit eine lebensbedrohliche Atemlähmung entwickeln kann. 3. Eine Meldung an das Gesundheitsamt findet bei Lebensmittelbotulismus erst nach laborchemischer Bestätigung der Verdachtsdiagnose statt. 4. Als vordringlichste therapeutische Maßnahme sollte Aktivkohle verabreicht werden. 5. Um die Verdachtsdiagnose zu erhärten, ist die Untersuchung der Pupillen hilfreich.

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Richtige Antwort zu Frage 202510122

  • C: nur 1, 2 und 5 sind richtig

Erklärung

Botulismus wird durch das Neurotoxin von Clostridium botulinum ausgelöst (1), kann zur Atemlähmung führen und erfordert immer ärztliche Abklärung (2). Pupillenstörungen wie weite, lichtstarre Pupillen sind typisch (5). Die Meldung erfolgt schon bei Verdacht (3 falsch), und Aktivkohle ist nicht die vordringlichste Maßnahme, sondern Klinikeinweisung mit Antitoxin und Intensivüberwachung (4 falsch).

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