Frage 201803117 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Kriterien für die Zuordnung einer Verhaltensstörung zur Kategorie „abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle" sind nach ICD-10 bei folgenden Fallbeispielen erfüllt: Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201803117

  • A: Eine 24-jährige Frau stiehlt mehrmals im Monat ohne Motivation im Supermarkt Lebensmittel. Direkt vor den Diebstählen ist sie sehr angespannt, danach spürt sie Befriedigung und auch eine Abnahme der Anspannung. Die gestohlenen Lebensmittel verschenkt sie. Zwischen den Diebstählen leidet sie an Schuldgefühlen.
  • E: Ein 9-jähriges, normal intelligentes Mädchen reißt sich täglich Kopfhaare aus, was schon zu sichtbarem Haarverlust geführt hat. Den Eltern kann sie keinen Grund für ihr Tun nennen. Sie sagt, sie wolle damit aufhören, könne aber nicht. Die ausführliche neurologische Untersuchung ergibt keinen pathologischen Befund. Wahn und Halluzinationen bestehen nicht.

Erklärung

Typisch für eine Störung der Impulskontrolle sind das Kleptomanie-Bild mit Anspannung vor und Erleichterung nach der Tat ohne Bereicherungsabsicht (A) und die Trichotillomanie bei dem Mädchen (E). Eine einmalige Brandstiftung erfüllt nicht die Kriterien der Pyromanie (B), und Alkoholabhängigkeit ist eine Suchterkrankung (C). Beim Manager fehlt das anhaltende, wiederholte Spielen (D).

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