Frage 201803121 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur Behandlung von Zwangsstörungen treffen zu? 1. Eine Medikation mit selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI) hat sich als wirksam erwiesen 2. Exposition und Reaktionsmanagement gilt mittlerweile als veraltetes Therapieverfahren 3. Psychodynamische Therapien können zum Einsatz kommen 4. Die Kognitive Verhaltenstherapie gilt als Verfahren der 2. Wahl 5. Als unterstützende Maßnahme kann sich Psychoedukation positiv auswirken

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Richtige Antwort zu Frage 201803121

  • C: Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig

Erklärung

Bei Zwangsstörungen sind SSRI wirksam (1), psychodynamische Therapien können eingesetzt werden (3), und Psychoedukation wirkt unterstützend (5). Exposition mit Reaktionsmanagement ist keineswegs veraltet, sondern gilt als Verfahren der ersten Wahl (2), ebenso die kognitive Verhaltenstherapie (4).

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