Frage 201903112 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik treffen zu? 1. In der Anamnese sollte auch immer nach körperlichen Vorerkrankungen gefragt werden 2. Zu einer vollständigen psychiatrisch-psychotherapeutischen Anamnese gehört auch die Sexualanamnese 3. Nach Suizidalität sollte nicht im Erstgespräch gefragt werden, da in dieser Situation noch keine Vertrauensbasis zwischen Patient und Untersucher besteht 4. Die Beurteilung der Orientierung, der Affektivität, des Antriebs und der Wahrnehmung sind wichtige Inhalte des psychopathologischen Befundes 5. Anamnese, eigene Beobachtungen des Untersuchers sowie gegebenenfalls psychologische Teste und fremdanamnestische Angaben sind die Grundlage für die Erstellung eines psychopathologischen Befundes

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Richtige Antwort zu Frage 201903112

  • D: Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Zur Anamnese gehören die körperlichen Vorerkrankungen (1) und die Sexualanamnese (2). Der psychopathologische Befund umfasst unter anderem Orientierung, Affektivität, Antrieb und Wahrnehmung (4) und stützt sich auf Anamnese, Beobachtung, Tests und Fremdanamnese (5). Nach Suizidalität darf und soll auch im Erstgespräch gefragt werden (3 falsch).

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