Frage 202603224 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ sind richtig? 1. Selbstverletzendes Verhalten ist ein obligates Symptom zur Diagnosestellung. 2. Impulsives Verhalten ist auch ein Diagnosekriterium des Borderline-Typs. 3. Die Mehrzahl der von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung Betroffenen berichtet von traumatischen Ereignissen in der Vorgeschichte. 4. Insbesondere impulsive Verhaltensweisen sind einer geeigneten psychotherapeutischen Behandlung gut zugänglich und können gebessert werden. 5. Die medikamentöse Behandlung spielt eine entscheidende Rolle in der Therapie der Borderline-Persönlichkeitsstörung.

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Richtige Antwort zu Frage 202603224

  • D: Nur die Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Impulsivität ist ein Diagnosekriterium des Borderline-Typs (Aussage 2). Die Mehrzahl der Betroffenen berichtet von Traumata wie Missbrauch oder Vernachlässigung (Aussage 3), und gerade impulsives Verhalten ist durch Psychotherapie, etwa dialektisch-behaviorale Therapie, gut zu bessern (Aussage 4). Selbstverletzung ist häufig, aber kein obligates Kriterium (Aussage 1 falsch). Medikamente spielen nur eine unterstützende Rolle, entscheidend ist die Psychotherapie (Aussage 5 falsch).

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