Wer nur psychotherapeutisch arbeiten will, muss nicht die volle Heilpraktikerprüfung ablegen. Es gibt eine eingeschränkte Erlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie, und die Prüfung dafür ist deutlich kürzer.

Der schriftliche Teil hat 28 Fragen und dauert 60 Minuten. Bestanden ist er mit 21 richtigen Antworten, also mit drei Vierteln.

Hier erfährst du, wie die Prüfung aufgebaut ist, wie sie sich von der allgemeinen Prüfung unterscheidet, welche Themen eine Rolle spielen und wie du dich nach bestandener Prüfung nennen darfst. Die Angaben stammen aus den bundesweiten Leitlinien und aus Merkblättern von Behörden.

Die eingeschränkte Erlaubnis

Die Heilkunde darf ohne ärztliche Bestallung nur ausüben, wer eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz hat.1 Diese Erlaubnis gibt es allgemein oder beschränkt auf ein Gebiet. Das Gesundheitsamt nennt als eingeschränkte Gebiete die Psychotherapie, die Physiotherapie und die Logopädie.2

Bei der Psychotherapie-Erlaubnis darfst du nur psychotherapeutisch tätig werden. Geprüft wird deshalb auch nur der Stoff, den du dafür brauchst. Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums regeln diese sektorale Überprüfung in einem eigenen Abschnitt.3

Unterschied zur allgemeinen Prüfung

Beide Prüfungen haben einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, aber der Umfang ist verschieden.

AllgemeinPsychotherapie
Schriftlich: Fragen6028
Schriftlich: Zeit120 Minuten60 Minuten
Zum Bestehen45 richtig (75 %)21 richtig (75 %)
Mündlich: Dauerhöchstens 60 Minutenhöchstens 45 Minuten

Die Zahlen nennen die Merkblätter der Gesundheitsämter Würzburg und Augsburg.45 Die Leitlinien legen für die allgemeine Prüfung 60 Fragen, 120 Minuten und drei Viertel richtige Antworten fest, für das Gebiet der Psychotherapie 28 Fragen in 60 Minuten und eine mündliche Prüfung von höchstens 45 Minuten.3 Dieselben Werte nennt Niedersachsen.6

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil kommt zuerst. Du beantwortest 28 Fragen in 60 Minuten.3 Die Stadt Bremen schreibt dazu, dass 21 richtige Antworten (75 Prozent) zum Bestehen nötig sind.7

Auch hier gilt: Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, wird zum mündlichen nicht zugelassen.2

Ein Hinweis zu abweichenden Angaben: Das Landratsamt Heilbronn nennt auf seinem Informationsblatt für die Psychotherapie-Prüfung 60 Fragen in 60 Minuten.8 Das passt nicht zu den Leitlinien, die 28 Fragen vorsehen. Verlass dich im Zweifel auf die Einladung deines Gesundheitsamts.

Der mündliche Teil

Die mündliche Prüfung dauert höchstens 45 Minuten.43 In Augsburg sitzen dabei in der Regel zwei Beisitzer aus dem Kreis der ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten neben dem prüfenden Arzt.5

In Niedersachsen können bis zu vier Kandidaten gemeinsam geprüft werden. Die Antworten sind frei zu formulieren.6

Prüfungsthemen

Die Behörden nennen als Kern der Prüfung die Abgrenzung seelischer Erkrankungen von körperlichen Erkrankungen und von Psychosen. Dazu gehört auch die Einschätzung eines Suizidrisikos.5

Außerdem werden Grundkenntnisse im Unterbringungsrecht und im Betreuungsrecht erwartet.5 Zu den rechtlichen Grundlagen zählt auch das Heilpraktikergesetz mit seinen Grenzen.3

Typische Gebiete sind:

  • Abgrenzung psychischer von körperlichen Erkrankungen
  • Psychosen und Suizidrisiko
  • Unterbringungs- und Betreuungsrecht
  • Berufs- und Gesetzeskunde der Heilkundeausübung

Berufsbezeichnung

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt, sie steht nach dem Psychotherapeutengesetz nur approbierten Psychotherapeuten zu.4 Eine eigene gesetzliche Berufsbezeichnung für Heilpraktiker mit eingeschränkter Erlaubnis gibt es nicht.

Das Gesundheitsamt Würzburg empfiehlt die Bezeichnung "Heilpraktikerin/Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie". Die Einschränkung soll dabei gleichwertig sichtbar sein.4

Ausnahme für Psychologen

Wer ein Diplom oder einen Master in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie hat, kann die Erlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie auf Antrag nach Aktenlage erhalten. Dann entfällt die Kenntnisüberprüfung.24 Dafür legst du Urkunde und Prüfungszeugnis vor.2

Die genauen Nachweise legt jede Behörde selbst fest. Heilbronn nennt zum Beispiel Klinische Psychologie mit 9 ECTS zusammen mit einer anerkannten psychotherapeutischen Ausbildung.8 Frag vorher bei deinem Amt nach.

Termine und Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entsprechen denen der allgemeinen Erlaubnis: Du hast das 25. Lebensjahr vollendet, einen Hauptschulabschluss oder Gleichwertiges und es bestehen keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und Eignung.24

Der schriftliche Teil findet wie bei der allgemeinen Prüfung am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.42 Die Unterlagen und Fristen findest du im Merkblatt deines Gesundheitsamts. Als Beispiel nennt Würzburg ein ärztliches Zeugnis und ein Führungszeugnis, beide nicht älter als drei Monate.4

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Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Psychotherapie-Prüfung?

Der schriftliche Teil hat 28 Fragen in 60 Minuten. Bestanden ist er mit 21 richtigen Antworten.35

Wie lange dauert der mündliche Teil?

Höchstens 45 Minuten.45

Darf ich mich Psychotherapeut nennen?

Nein, die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Empfohlen wird "Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie".4

Brauche ich als Psychologe die Prüfung?

Mit einem Abschluss in Psychologie mit Klinischer Psychologie kann die Erlaubnis nach Aktenlage möglich sein. Das entscheidet dein Gesundheitsamt.2

Wann wird geprüft?

Der schriftliche Teil findet im März und im Oktober statt, jeweils an einem Mittwoch.4

Quellen

  1. Heilpraktikergesetz (HeilprG), Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  2. Stadt Wiesbaden: Informationsblatt Heilpraktiker (Stand Januar 2025) (wiesbaden.de)
  3. Bundesanzeiger: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern (BAnz AT 22.12.2017 B5) (bundesanzeiger.de)
  4. Gesundheitsamt Würzburg: Merkblatt Heilpraktikererlaubnis (Stand Dezember 2025) (landkreis-schweinfurt.de)
  5. Stadt Augsburg: Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung (Stand 11.05.2023) (augsburg.de)
  6. Land Niedersachsen: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (soziales.niedersachsen.de)
  7. Gesundheitsamt Bremen: Häufig gestellte Fragen zur Heilpraktiker-Erlaubnis (gesundheitsamt.bremen.de)
  8. Landratsamt Heilbronn: Informationsblatt Heilpraktiker Psychotherapie (landkreis-heilbronn.de)