Frage 202410120 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

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Richtige Antworten zu Frage 202410120

  • B: Gemäß § 7 IfSG ist der Nachweis des HI-Virus nicht namentlich meldepflichtig.
  • C: Ein umgehend nach einem Risikokontakt durchgeführter negativer Schnelltest auf HIV schließt eine Übertragung mit dem HI-Virus nicht aus.

Erklärung

Der HIV-Nachweis ist nach § 7 IfSG nichtnamentlich meldepflichtig, und zwar direkt an das RKI (B). Ein Schnelltest direkt nach einem Risikokontakt kann wegen des diagnostischen Fensters noch negativ sein und schließt eine Infektion deshalb nicht aus (C). Die PrEP erfordert verschreibungspflichtige Arzneimittel und ist Ärzten vorbehalten, und ein Kaposi-Sarkom entwickeln nicht alle Infizierten nach einem Jahr.

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