Frage 200910206 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Was versteht man unter einem erweiterten Suizid?

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Richtige Antwort zu Frage 200910206

  • A: Suizid unter Mitnahme von Bezugspersonen – ohne deren Einwilligung

Erklärung

Ein erweiterter Suizid liegt vor, wenn jemand andere Personen, meist nahe Angehörige wie Kinder, mit in den Tod nimmt, ohne dass diese eingewilligt haben. Der gemeinsame Suizid im Einvernehmen ist dagegen ein Doppel- oder Gruppensuizid. Der etappenweise Suizid durch Selbstschädigung wird als indirekter oder chronischer Suizid bezeichnet. Ein Suizid als Folge eines anderen Suizids in der Umgebung ist ein Imitations- bzw. Nachahmungssuizid (Werther-Effekt).

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