Frage 201703223 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen stützen im Rahmen der Differentialdiagnose die Verdachtsdiagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach ICD-10? 1. Die Symptomatik wird spontan und ausführlich berichtet 2. Der Betroffene berichtet über erhöhte Schreckhaftigkeit und Vigilanzsteigerung 3. Der Betroffene vermeidet die Konfrontation mit traumabezogenen Inhalten 4. Der Betroffene hat keine Erinnerung oder Träume, in denen das belastende Ereignis wieder auftritt 5. Beim Bericht über Flashbacks bestehen vegetative Erregung und emotionale Anspannung

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Richtige Antwort zu Frage 201703223

  • C: Nur die Aussagen 2, 3 und 5 sind richtig

Erklärung

Für eine PTBS sprechen erhöhte Schreckhaftigkeit und Vigilanzsteigerung (2), Vermeidung traumabezogener Inhalte (3) und vegetative Erregung beim Berichten von Flashbacks (5). Aussage 1 ist falsch, Betroffene berichten wegen der Vermeidung eher zögerlich. Aussage 4 ist falsch, wiederkehrende Erinnerungen und Träume (Intrusionen) gehören zum Kernbild.

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