Frage 201810113 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zu Psychotherapieverfahren treffen zu? 1. Hauptindikation der klassischen Psychoanalyse ist die akute paranoide Schizophrenie 2. Bei der Psychoanalyse wird der Patient zum „freien Assoziieren“ angehalten 3. Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) hat sich bei der generalisierten Angststörung als wirksam erwiesen 4. Verfahren der ersten Wahl bei Zwangsstörung ist die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) mit Exposition und Reaktionsmanagement 5. Bei Behandlungsbeginn der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) ist eine Retraumatisierung durch die Exposition mit dem traumatischen Inhalt notwendig

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Richtige Antwort zu Frage 201810113

  • C: Nur die Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

In der Psychoanalyse soll der Patient frei assoziieren (2), die KVT ist bei der generalisierten Angststörung wirksam (3), und bei Zwangsstörungen ist KVT mit Exposition und Reaktionsmanagement erste Wahl (4). Die Psychoanalyse ist bei akuter Schizophrenie nicht indiziert (1 falsch). Bei PTBS ist eine Retraumatisierung nie das Ziel, die Traumakonfrontation erfolgt dosiert und erst nach Stabilisierung (5 falsch).

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