Frage 202603218 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Zur Abklärung einer psychischen Erkrankung muss eine ausführliche Anamnese erhoben werden. Welche der folgenden Aussagen zur Erhebung der Anamnese ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 202603218
- E: Ziel der Anamnese sind Diagnosefindung, Therapieplanung und Risikobewertung.
Erklärung
Die Anamnese dient der Diagnosefindung, der Therapieplanung und der Risikobewertung, etwa bei Suizidalität. Sie sollte überwiegend mit offenen Fragen erhoben werden, daher ist A falsch. Frühere Erkrankungen, Lebensumstände, Biographie und Allergien gehören immer dazu, auch ohne vorliegende Testergebnisse.
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