Frage 201610102 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche Aussagen zu Masern treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 201610102

  • A: Für Heilpraktiker besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) eine namentliche Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod
  • E: Das Masernvirus löst bei über 95 % der ungeschützten Infizierten klinische Erscheinungen aus

Erklärung

Bei Masern besteht nach dem IfSG eine namentliche Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung und Tod (A). Das Virus macht bei über 95 % der Ungeschützten Symptome (E). Die Übertragung erfolgt per Tröpfcheninfektion, nicht fäkal-oral (B falsch). Die Ansteckungsfähigkeit beginnt schon vor dem Exanthem, im katarrhalischen Stadium (C falsch), und die Inkubationszeit bis zum Exanthem beträgt etwa 14 Tage (D falsch).

Weiter zu Frage ›