Frage 201703122 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zur Syphilis (Lues) treffen zu? 1. Syphilis ist eine durch Viren verursachte Infektionserkrankung 2. Für Heilpraktiker besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) ein Behandlungsverbot 3. Leitsymptom einer Frühinfektion ist bei infizierten Männern morgendlicher eitriger Ausfluss aus der Harnröhre („Bonjour-Tropfen“) 4. Etwa 2 bis 3 Monate nach der Infektion Hautknoten kommt es häufig zu breiten, teilweise nässenden und hochinfektiösen Hautknoten (sogenannten Condylomata lata) 5. Der sogenannte syphilitische Primärkomplex im Rahmen des Primärstadiums der Infektion besteht aus einem meist am Genitale sitzenden hochinfektiösen Geschwür sowie Lymphknotenschwellungen der Leistenregion

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Richtige Antwort zu Frage 201703122

  • E: nur 2, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Syphilis ist bakteriell (Treponema pallidum) und nach dem IfSG besteht ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker (2). Im Sekundärstadium treten nach Wochen bis Monaten Condylomata lata auf (4), und der Primärkomplex besteht aus Ulcus durum und regionärer Lymphknotenschwellung (5). Der morgendliche Eiterausfluss gehört zur Gonorrhö (3), und Viren sind nicht die Ursache (1).

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