Frage 200210117 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Hinsichtlich der Einrichtung einer Betreuung bei einem volljährigen Kranken nach dem Betreuungsgesetz (BtG) gilt:

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 200210117

  • B: Das Vormundschaftsgericht kann einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.

Erklärung

Das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) bestellt den Betreuer und kann einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, der die Wirksamkeit bestimmter Willenserklärungen an die Zustimmung des Betreuers bindet. Das Gesundheitsamt bestellt keinen Betreuer. Betreute sind nicht automatisch geschäftsunfähig, die Entmündigung wurde mit dem Betreuungsgesetz abgeschafft, und den Antrag kann der Betroffene selbst stellen.

Weiter zu Frage ›