Frage 200803125 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Sie sehen sich einem Patienten gegenüber, der Ihrer Meinung nach ernsthaft ankündigt, sich das Leben zu nehmen. Unter welchen Voraussetzungen müssen Sie auch gegen seinen Willen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einleiten?

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Richtige Antwort zu Frage 200803125

  • B: In jedem Fall, wenn Sie von der Ernsthaftigkeit der Ankündigung und einer unmittelbar drohenden Gefährdung überzeugt sind.

Erklärung

Bei ernsthafter Ankündigung und unmittelbar drohender Eigengefährdung muss die Unterbringung auch gegen den Willen des Patienten veranlasst werden (B). Der Schutz des Lebens geht dann dem Selbstbestimmungsrecht vor, und die Unterbringungsgesetze der Länder sehen dies bei Selbstgefährdung vor. Die Aussagen mit 'in keinem Fall' sind deshalb falsch.

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