Frage 201110206 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201110206

  • A: Die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt
  • C: Im Rahmen des Betreuungsrechts gibt es die Möglichkeit, eine Person unter gewissen Voraussetzungen gegen Ihren Willen einzuweisen

Erklärung

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist Ländersache und in den Landesgesetzen (PsychKG bzw. Unterbringungsgesetze) geregelt (A). Im Betreuungsrecht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterbringung gegen den Willen möglich, mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (C). Ein Heilpraktiker darf keine freiheitsentziehenden Maßnahmen anordnen (B falsch). Verwahrlosung allein genügt nicht (D falsch), und sie sind auch bei Eigengefährdung möglich (E falsch).

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