Frage 201310117 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur zwangsweisen Unterbringung eines psychisch Kranken treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201310117

  • B: Eine mehrwöchige Unterbringung bedarf eines Gerichtsbeschlusses
  • E: Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die krankheitsbedingt sich selbst oder andere erheblich gefährden, wenn die Gefahr nicht auf dem Wege abgewendet werden kann

Erklärung

Eine mehrwöchige Unterbringung braucht einen Gerichtsbeschluss (B). Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die sich oder andere erheblich gefährden, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann (E). Ein Heilpraktiker kann keine Unterbringung anordnen. Sie erfolgt in psychiatrischen Kliniken, nicht nur in der Forensik, und Fixierung über mehrere Tage ist nicht die Regel.

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