Frage 201503119 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Um erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes handelt es sich bei der selbstständigen Durchführung von Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201503119

  • A: Verhaltenstherapie bei Angststörung
  • D: Flooding bei Spinnenphobie

Erklärung

Heilkunde im Sinne des HeilprG ist die berufsmäßige Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten. Das trifft auf Verhaltenstherapie bei einer Angststörung (A) und Flooding bei Spinnenphobie (D) zu. Eheberatung, Schullaufbahnberatung und allgemeine Gesundheitsvorträge behandeln keine Krankheit und sind erlaubnisfrei.

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