Frage 201703204 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201703204

  • C: Die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers trifft das Gericht
  • D: Die Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen des Patienten kann auch durch nahe Angehörige angeregt werden

Erklärung

Über die Bestellung eines Betreuers entscheidet das Betreuungsgericht (C). Eine Betreuung kann auch durch Angehörige angeregt werden (D). Das Gesundheitsamt ordnet keine Betreuung an (A falsch). Ein Betreuter darf von Heilpraktikern behandelt werden (B falsch), und eine Betreuung wird regelmäßig überprüft und ist nicht lebenslang festgelegt (E falsch).

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