Frage 201710228 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Ein Behandlungs- bzw. Tätigkeitsverbot besteht für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis für die 1. psychoanalytische Therapie eines psychisch kranken Patienten mit chronischer Borreliose 2. Verordnung von Betäubungsmitteln 3. psychotherapeutische Behandlung der depressiven Störung eines Patienten mit bekannter HIV-Infektion 4. Empfehlung einer stationären Behandlung 5. Psychoedukation bei einem schizophrenen Patienten
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Richtige Antwort zu Frage 201710228
- A: Nur die Aussage 2 ist richtig
Erklärung
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen keine Betäubungsmittel verordnen (2), da dies Ärzten vorbehalten ist. Die Behandlung der psychischen Störung bei körperlicher Begleiterkrankung (1, 3), die Empfehlung einer stationären Behandlung (4) und Psychoedukation (5) sind erlaubt, solange keine körperliche Behandlung erfolgt. Richtig ist daher nur Aussage 2.
Weitere Fragen: Gesetzeskunde und Berufsrecht
- 201803119Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu? 1. Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann sich auf die Gesundheitsfürsorge beschränken 2. Die Behandlung von Menschen mit Betreuung ist Heilpraktikern nur mit wissenschaftlich anerkannten Methoden gestattet 3. Der Betreuer kann die dauerhafte Unterbringung eines Betroffenen im Pflegeheim anordnen 4. Im Rahmen des Betreuungsrechtes kann ggf. auch eine zwangsweise Behandlung eines Patienten erfolgen 5. Die Bestellung eines Betreuers kommt grundsätzlich nur für Volljährige in Betracht
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- 201810115Welche Aussage trifft zu? Ein Einwilligungsvorbehalt
- 201810123Unter welcher Bedingung ist die Unterbringung gemäß Unterbringungsrecht der Länder (z.B. Unterbringungsgesetz bzw. Psychisch-Kranken-Gesetz) eines psychisch Kranken in einer psychiatrischen Klinik gegen dessen Willen zulässig?
- 201903123Welche der folgenden Aussagen zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (nach Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB) treffen zu? 1. Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist 2. Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Genehmigung ist dann unverzüglich nachzuholen 3. Liegt eine Patientenverfügung vor, so ist eine Unterbringung nach BGB nicht möglich 4. Eine Unterbringung ist nur in psychiatrischen Kliniken, nicht aber in Pflegeheimen möglich 5. Im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung zur Unterbringung muss das zuständige Gericht ein Sachverständigengutachten einholen
- 201910203Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind grundsätzlich berechtigt zur selbstständigen Anwendung 1. der kognitiven Verhaltenstherapie 2. der tiefenpsychologischen fundierten Psychotherapie 3. der Psychoanalyse 4. von Intelligenztests 5. der Osteopathie