Frage 201710228 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Ein Behandlungs- bzw. Tätigkeitsverbot besteht für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis für die 1. psychoanalytische Therapie eines psychisch kranken Patienten mit chronischer Borreliose 2. Verordnung von Betäubungsmitteln 3. psychotherapeutische Behandlung der depressiven Störung eines Patienten mit bekannter HIV-Infektion 4. Empfehlung einer stationären Behandlung 5. Psychoedukation bei einem schizophrenen Patienten

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 201710228

  • A: Nur die Aussage 2 ist richtig

Erklärung

Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen keine Betäubungsmittel verordnen (2), da dies Ärzten vorbehalten ist. Die Behandlung der psychischen Störung bei körperlicher Begleiterkrankung (1, 3), die Empfehlung einer stationären Behandlung (4) und Psychoedukation (5) sind erlaubt, solange keine körperliche Behandlung erfolgt. Richtig ist daher nur Aussage 2.

Weiter zu Frage ›