Frage 201810115 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage trifft zu? Ein Einwilligungsvorbehalt

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Richtige Antwort zu Frage 201810115

  • C: regelt, dass bestimmte Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung eines vom Gericht bestellten Betreuers nicht rechtswirksam werden

Erklärung

Der Einwilligungsvorbehalt ist eine Anordnung des Betreuungsgerichts, nach der bestimmte Willenserklärungen des Betreuten nur mit Einwilligung des Betreuers wirksam werden. Der Zustand der Störung der Geistestätigkeit ist die Geschäftsunfähigkeit, die fehlende Einsichtsfähigkeit bei einer Behandlung betrifft die Einwilligungsfähigkeit, und die Patientenverfügung regelt künftige Behandlungen.

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