Frage 201910210 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage trifft zu? Verantwortlich für die öffentlich-rechtliche Unterbringung eines psychisch Kranken im psychiatrischen Krankenhaus für eine Zeitdauer von 5 Wochen gemäß Unterbringungsrecht der Länder (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) ist

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Richtige Antwort zu Frage 201910210

  • B: das Gericht

Erklärung

Über eine öffentlich-rechtliche Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen entscheidet das Gericht (Richtervorbehalt, Art. 104 GG). Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Polizei können nur eine kurzfristige vorläufige Einweisung veranlassen, die rasch richterlich bestätigt werden muss. Die Ärztekammer hat damit nichts zu tun.

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