Frage 202103127 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage zum Heilpraktikergesetz trifft zu?

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Richtige Antwort zu Frage 202103127

  • C: Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes

Erklärung

Die Zahnheilkunde fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz, sie ist durch das Zahnheilkundegesetz geregelt (C). Das HeilprG stammt von 1939, nicht von 1949 (A falsch). Ärzte brauchen keine Heilpraktikererlaubnis (B falsch), die Ausübung im Umherziehen ist nicht erlaubt (D falsch), und eine abgeschlossene Berufsausbildung ist keine Voraussetzung, verlangt wird mindestens der Hauptschulabschluss (E falsch).

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