Frage 202203202 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Geschäftsunfähigkeit nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besteht 1. bei nicht vollendetem siebten Lebensjahr 2. grundsätzlich im akuten Zustand einer psychischen Erkrankung 3. beim Vorliegen eines der freien Willensbestimmung ausschließenden Zustandes krankhafter Störung der Geistestätigkeit, sofern dieser nicht vorübergehend ist 4. bei Rechenstörung 5. bei Analphabetismus

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Richtige Antwort zu Frage 202203202

  • C: Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig

Erklärung

Nach BGB ist geschäftsunfähig, wer das siebte Lebensjahr nicht vollendet hat (1), und wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden, nicht nur vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (3). Eine akute psychische Erkrankung (2), Rechenstörung (4) oder Analphabetismus (5) begründen für sich keine Geschäftsunfähigkeit.

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