Frage 202303106 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu? 1. Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann sich auf eine Gesundheitsfürsorge beschränken. 2. Die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist nur mit evidenzbasierten Methoden erlaubt. 3. Der Betreuer kann die dauerhafte Unterbringung des Betreuten im Pflegeheim anordnen. 4. Im Rahmen des Betreuungsrechts kann ggf. auch eine zwangsweise Behandlung erfolgen 5. Die Bestellung eines Betreuers kommt grundsätzlich nur für Volljährige in Betracht, Kinder und Jugendliche können unter Vormundschaft gestellt werden.

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Richtige Antwort zu Frage 202303106

  • C: Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann auf die Gesundheitsfürsorge beschränkt werden (1), unter strengen gerichtlichen Voraussetzungen ist auch eine Zwangsbehandlung möglich (4). Betreuer gibt es nur für Volljährige, Minderjährige haben einen Vormund (5). Die Behandlung ist nicht auf evidenzbasierte Methoden beschränkt (2), und eine Heimunterbringung kann der Betreuer nicht allein anordnen, sondern nur mit gerichtlicher Genehmigung (3).

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