Frage 202303120 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage trifft zu? Verantwortlich für die öffentlich-rechtliche Unterbringung eines psychisch Kranken im psychiatrischen Krankenhaus gemäß Unterbringungsrecht der Länder (Psychisch-Kranken-Gesetz) ist

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Richtige Antwort zu Frage 202303120

  • D: das Amtsgericht

Erklärung

Über eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Landesrecht (PsychKG) entscheidet das Amtsgericht als Gericht. Gesundheitsamt oder Ordnungsamt können sie beantragen bzw. in Eilfällen vorläufig veranlassen, entscheiden aber nicht endgültig.

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