Frage 202403125 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Welche Aussagen zur Vergütung sind richtig? 1. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) gilt auch für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie. 2. Der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin darf die Höhe der Vergütung frei festlegen. 3. Der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin benötigt eine Zulassungsnummer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, um die Abrechnung mit gesetzlich versicherten Patienten zu gewährleisten. 4. Mit privatversicherten Patienten rechnet der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin ebenfalls über die Kassenärztliche Vereinigung ab. 5. Abweichende Vereinbarungen (zum Beispiel ein Ausfallhonorar) sind nicht zulässig.
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Richtige Antwort zu Frage 202403125
- A: Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
Erklärung
Die GebüH gilt auch für psychotherapeutische Leistungen (1), die Vergütung ist aber frei vereinbar, die GebüH dient als Orientierung (2). Heilpraktiker haben keine Kassenzulassung (3) und rechnen weder mit Privat- noch Kassenpatienten über die Kassenärztliche Vereinigung ab (4). Abweichende Vereinbarungen wie ein Ausfallhonorar sind zulässig (5).
Weitere Fragen: Gesetzeskunde und Berufsrecht
- 202410106Welche der folgenden Aussagen zu § 1831 BGB (freiheitsentziehende Unterbringung nach BGB) treffen zu? 1. Eine Unterbringung des Betreuten auf Antrag des rechtlichen Betreuers, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist zur Abwendung eines Suizides oder eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens zulässig. 2. Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne Genehmigung ist die Betreuung zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. 3. Eine Unterbringung ist nur in psychiatrischen Kliniken, nicht aber in Pflegeheimen möglich. 4. Liegt eine Patientenverfügung vor, so ist eine Unterbringung nach BGB nicht möglich. 5. Eine Unterbringung ist auch dann möglich, wenn beim Betreuten keine akute psychiatrische Erkrankung diagnostiziert wurde.
- 202410111Aus welchem Grund / aus welchen Gründen kann dem Patienten die Einsicht in seine Krankenunterlagen verweigern? Wählen Sie zwei Antworten!
- 202410124Im Heilpraktikergesetz ist geregelt: 1. das Verbot, Geburtshilfe– außer im Notfall – zu leisten 2. die Verpflichtung zur Hilfe im Notfall 3. das Verbot der Untersuchung und Behandlung von Mund-, Zahn- und Kiefererkrankungen 4. das Verbot Heilversprechen zu geben 5. das Verbot der Heilkunde im Umherziehen
- 202410127Welche Aussagen zur Praxisgründung sind richtig? 1. Sie müssen die Praxisgründung bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anmelden. 2. Eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist erst nach einem Jahr erforderlich, weil vorher keine Steuern zu entrichten sind. 3. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so können Sie diese freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. 4. Für Ihren Praxissitz müssen Sie eine feste Adresse haben. 5. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so müssen Sie diese im Rahmen der Betreiberverantwortung mindestens einmal jährlich und bei Anlass über die bei der Arbeit in Ihrer Praxis bestehenden Gefahren und der durch Sie eingeleiteten Verhütungsmaßnahmen aufklären.
- 202503103Eine verzweifelte Mutter kommt in Ihre Praxis und bittet Sie um die Behandlung Ihres Sohnes. Der 9-jährige Junge zeige Trennungsängste und depressive Symptome seit der elterlichen Scheidung sowie schulvermeidendes Verhalten. Ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile bestünde laut Mutter nach der Scheidung fort. Welche der folgenden Aussage trifft zu?
- 202503117Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? 1. Die Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Die Ausübung von Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut.“ 2. Es besteht eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten. 3. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) regelt verbindlich die Höhe der Vergütung für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie. 4. Privaten Versicherungen ist eine Kostenübernahme der Behandlungskosten untersagt. 5. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und haben sowohl in Zivilprozessen als auch in Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht.