Frage 202403125 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussagen zur Vergütung sind richtig? 1. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) gilt auch für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie. 2. Der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin darf die Höhe der Vergütung frei festlegen. 3. Der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin benötigt eine Zulassungsnummer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, um die Abrechnung mit gesetzlich versicherten Patienten zu gewährleisten. 4. Mit privatversicherten Patienten rechnet der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin ebenfalls über die Kassenärztliche Vereinigung ab. 5. Abweichende Vereinbarungen (zum Beispiel ein Ausfallhonorar) sind nicht zulässig.

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Richtige Antwort zu Frage 202403125

  • A: Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig

Erklärung

Die GebüH gilt auch für psychotherapeutische Leistungen (1), die Vergütung ist aber frei vereinbar, die GebüH dient als Orientierung (2). Heilpraktiker haben keine Kassenzulassung (3) und rechnen weder mit Privat- noch Kassenpatienten über die Kassenärztliche Vereinigung ab (4). Abweichende Vereinbarungen wie ein Ausfallhonorar sind zulässig (5).

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