Frage 202503103 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Eine verzweifelte Mutter kommt in Ihre Praxis und bittet Sie um die Behandlung Ihres Sohnes. Der 9-jährige Junge zeige Trennungsängste und depressive Symptome seit der elterlichen Scheidung sowie schulvermeidendes Verhalten. Ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile bestünde laut Mutter nach der Scheidung fort. Welche der folgenden Aussage trifft zu?
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Richtige Antwort zu Frage 202503103
- C: Sie lehnen die Behandlung ab, da der Kindsvater nicht der Behandlung zugestimmt hat und beide sorgeberechtigte Elternteile einer Behandlung zustimmen müssen.
Erklärung
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen grundsätzlich beide Elternteile der Behandlung zustimmen, es sei denn, es handelt sich um Alltagsentscheidungen oder eine Notfallsituation. Die Einwilligung nur der Mutter genügt deshalb nicht (A und B falsch). Ein 9-jähriger Junge ist nicht geschäftsfähig, die Einsichtsfähigkeit allein ersetzt die Zustimmung der Sorgeberechtigten nicht (D falsch). Eine Schulbescheinigung ersetzt die Einwilligung des Vaters ebenfalls nicht (E falsch).
Weitere Fragen: Gesetzeskunde und Berufsrecht
- 202503117Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? 1. Die Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Die Ausübung von Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut.“ 2. Es besteht eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten. 3. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) regelt verbindlich die Höhe der Vergütung für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie. 4. Privaten Versicherungen ist eine Kostenübernahme der Behandlungskosten untersagt. 5. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und haben sowohl in Zivilprozessen als auch in Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht.
- 202510110Der Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt auf Psychotherapie unterliegt verschiedenen Pflichten, die gesetzlich geregelt sind. Eine wichtige Pflicht ist die in der Berufsordnung der Heilpraktiker verankerte Schweigepflicht. In welchen der folgenden Situationen darf oder muss ein Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie seine Schweigepflicht brechen? 1. Ein Patient bittet seinen Therapeuten schriftlich darum, medizinische Informationen an einen Facharzt weiterzugeben, um eine bessere Abstimmung der Behandlung zu bekommen. 2. Eine Therapeutin erfährt, dass ihr Klient an einer Maserninfektion leidet. 3. Ein Gericht fordert einen Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen eines Strafverfahrens auf, als Zeuge über Aussagen eines ehemaligen Patienten auszusagen. 4. Während einer Therapiesitzung offenbart ein Klient, dass er eine Geiselnahme plant. 5. Ein Therapeut erkennt, dass sein Patient akut suizidgefährdet ist und eine konkrete Absicht zur Selbsttötung geäußert hat, sodass unmittelbare Maßnahmen erforderlich sind, um ihn zu schützen.
- 202510116Sie möchten eine Raucherentwöhnung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, anbieten. Welche/s der folgenden Therapien – nach entsprechender Ausbildung – darf/dürfen Sie unterstützend anbieten? 1. Einzelhypnose 2. Gruppenhypnose in Ihrer Praxis 3. Verordnung einer Medikation wie z.B. Buprion, Varencelin oder Cystin 4. Akupunktur 5. Kognitive Verhaltenstherapie
- 202510121Wie kann man Minderjährige geschützt psychiatrisch unterbringen, die nicht freiwillig stationär aufgenommen werden wollen? 1. Eine Unterbringung kann nur bei akuter Eigengefährdung stattfinden. 2. Das Familiengericht muss der Unterbringung zustimmen 3. Die Erziehungsberechtigten können eine Unterbringung nach §1631b BGB beantragen. 4. Eine Unterbringung kann nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen. 5. Man kann Minderjährige nicht gegen ihren Willen geschützt psychiatrisch unterbringen.
- 202603214Welche der folgenden Aussagen zur Einwilligungsfähigkeit sind richtig? 1. Vor dem Beginn einer Behandlung muss der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin die Einwilligungsfähigkeit des Patienten / der Patientin feststellen. 2. Besteht keine Geschäftsfähigkeit, liegt auch keine Einwilligungsfähigkeit vor. 3. Besteht keine Einwilligungsfähigkeit, liegt auch keine Geschäftsfähigkeit vor. 4. Bei Jugendlichen hängt die Einwilligungsfähigkeit nicht nur vom Alter, sondern auch der individuellen geistigen und sittlichen Reife ab. 5. Bei Jugendlichen ist Einwilligungsfähigkeit ab dem vollendeten 16. Lebensjahr anzunehmen.
- 202603227Welche der folgenden Aussagen zu Dokumentations- und Schweigepflichten von Heilpraktikern sind richtig? Wählen Sie zwei Antworten!