Frage 202603214 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur Einwilligungsfähigkeit sind richtig? 1. Vor dem Beginn einer Behandlung muss der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin die Einwilligungsfähigkeit des Patienten / der Patientin feststellen. 2. Besteht keine Geschäftsfähigkeit, liegt auch keine Einwilligungsfähigkeit vor. 3. Besteht keine Einwilligungsfähigkeit, liegt auch keine Geschäftsfähigkeit vor. 4. Bei Jugendlichen hängt die Einwilligungsfähigkeit nicht nur vom Alter, sondern auch der individuellen geistigen und sittlichen Reife ab. 5. Bei Jugendlichen ist Einwilligungsfähigkeit ab dem vollendeten 16. Lebensjahr anzunehmen.

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Richtige Antwort zu Frage 202603214

  • B: Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Die Einwilligungsfähigkeit muss vor Behandlungsbeginn geprüft werden (1). Bei Jugendlichen hängt sie von der individuellen Reife ab (4), und ab 16 Jahren wird sie in der Regel angenommen (5). Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind unabhängig voneinander, daher sind 2 und 3 falsch.

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