Frage 202603227 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zu Dokumentations- und Schweigepflichten von Heilpraktikern sind richtig? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 202603227

  • B: Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht.
  • D: Heilpraktiker haben hinsichtlich ihrer Dokumentation nur eine allgemeine Sorgfaltspflicht.

Erklärung

Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht aus dem Behandlungsvertrag (B) und haben bei der Dokumentation nur die allgemeine Sorgfaltspflicht, ohne spezielle gesetzliche Form (D). Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach §53 StPO haben sie nicht, denn dieses gilt für Ärzte und andere genannte Berufe (A falsch). Eine Disziplinaraufsicht durch Berufsverbände besteht nicht (C falsch). Vor Gericht müssen sie nicht auf jeden Fall aussagen, etwa bei Entbindung von der Schweigepflicht oder berechtigten Interessen ist die Lage differenziert (E falsch).

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