Frage 200510022 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage zum Betreuungsgesetz (BtG) trifft zu?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 200510022

  • A: Ein Betreuer kann auch auf Antrag des Betroffenen bestellt werden

Erklärung

Ein Betreuer kann auch auf Antrag des Betroffenen bestellt werden (A). Schwerbehinderung (B), Geschäftsunfähigkeit (C) und Krankenversicherung (E) sind keine Voraussetzungen. Ein Einwilligungsvorbehalt (D) wird nur bei erheblicher Gefahr für die Person oder ihr Vermögen angeordnet und ist nicht Bestandteil jeder Betreuung.

Weiter zu Frage ›