Frage 201103213 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201103213

  • A: Die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt
  • C: Das Betreuungsrecht gilt als eine weitere Möglichkeit, eine Person unter gewissen Voraussetzungen gegen ihren Willen einzuweisen

Erklärung

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist Ländersache (A), und auch das Betreuungsrecht ermöglicht unter Voraussetzungen eine Unterbringung gegen den Willen (C). Ein Heilpraktiker ist nicht verpflichtet, ein Unterbringungszeugnis auszustellen, das ist ärztliche Aufgabe (B falsch). Angehörige werden in der Regel informiert (D falsch), und eine Unterbringung braucht richterliche Entscheidung, meist spätestens bis zum Ende des Folgetages (E falsch).

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