Frage 201110228 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Erfordernis zur Errichtung einer Betreuung ist aus medizinischer Sicht gegeben, wenn folgende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen: 1. Der Betroffene überblickt aufgrund einer psychischen Erkrankung – trotz umfassender ärztlicher Aufklärung – nicht die Tragweite des Risikos eines operativen Eingriffs 2. Aufgrund körperlicher Behinderung gelingt die Führung eines eigenen Haushaltes nur mit Hilfe einer Putzfrau 3. Es besteht ein Drogenmissbrauch, kompliziert durch Beschaffungskriminalität 4. Es besteht aufgrund einer psychischen Erkrankung die Unfähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu besorgen 5. Es besteht eine nicht altersentsprechende emotionale Abhängigkeit von Bezugspersonen

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Richtige Antwort zu Frage 201110228

  • B: Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig

Erklärung

Eine Betreuung ist erforderlich, wenn jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (4). Das ist auch der Fall, wenn die Tragweite eines Eingriffs trotz Aufklärung krankheitsbedingt nicht erfasst wird (1). Hilfe durch eine Putzfrau bei körperlicher Behinderung (2) ersetzt keine Betreuung. Drogenmissbrauch mit Beschaffungskriminalität (3) und emotionale Abhängigkeit (5) begründen allein keine Betreuung.

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