Frage 202510110 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Der Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt auf Psychotherapie unterliegt verschiedenen Pflichten, die gesetzlich geregelt sind. Eine wichtige Pflicht ist die in der Berufsordnung der Heilpraktiker verankerte Schweigepflicht. In welchen der folgenden Situationen darf oder muss ein Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie seine Schweigepflicht brechen? 1. Ein Patient bittet seinen Therapeuten schriftlich darum, medizinische Informationen an einen Facharzt weiterzugeben, um eine bessere Abstimmung der Behandlung zu bekommen. 2. Eine Therapeutin erfährt, dass ihr Klient an einer Maserninfektion leidet. 3. Ein Gericht fordert einen Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen eines Strafverfahrens auf, als Zeuge über Aussagen eines ehemaligen Patienten auszusagen. 4. Während einer Therapiesitzung offenbart ein Klient, dass er eine Geiselnahme plant. 5. Ein Therapeut erkennt, dass sein Patient akut suizidgefährdet ist und eine konkrete Absicht zur Selbsttötung geäußert hat, sodass unmittelbare Maßnahmen erforderlich sind, um ihn zu schützen.

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Richtige Antwort zu Frage 202510110

  • E: Alle Aussagen sind richtig

Erklärung

Die Schweigepflicht entfällt bei Einwilligung des Patienten (1), bei Meldepflichten nach dem IfSG wie Masern (2), bei Zeugenpflicht vor Gericht, soweit keine Entbindung nötig ist oder eine gesetzliche Aussagepflicht besteht (3), bei Anzeigepflicht geplanter schwerer Straftaten wie Geiselnahme (4) und bei akuter Gefahr für das Leben, etwa durch rechtfertigenden Notstand (5). Damit treffen alle Aussagen zu.

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