Frage 202510121 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Wie kann man Minderjährige geschützt psychiatrisch unterbringen, die nicht freiwillig stationär aufgenommen werden wollen? 1. Eine Unterbringung kann nur bei akuter Eigengefährdung stattfinden. 2. Das Familiengericht muss der Unterbringung zustimmen 3. Die Erziehungsberechtigten können eine Unterbringung nach §1631b BGB beantragen. 4. Eine Unterbringung kann nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen. 5. Man kann Minderjährige nicht gegen ihren Willen geschützt psychiatrisch unterbringen.

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Richtige Antwort zu Frage 202510121

  • A: Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig

Erklärung

Eine geschlossene Unterbringung Minderjähriger beantragen die Sorgeberechtigten nach § 1631b BGB (3), und das Familiengericht muss sie genehmigen (2). Sie ist auch bei Fremdgefährdung möglich (1 falsch). Gegen den Willen des Kindes ist sie mit gerichtlicher Genehmigung möglich (5 falsch), und das Einverständnis der Eltern allein reicht nicht (4 falsch).

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