Frage 202410127 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussagen zur Praxisgründung sind richtig? 1. Sie müssen die Praxisgründung bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anmelden. 2. Eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist erst nach einem Jahr erforderlich, weil vorher keine Steuern zu entrichten sind. 3. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so können Sie diese freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. 4. Für Ihren Praxissitz müssen Sie eine feste Adresse haben. 5. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so müssen Sie diese im Rahmen der Betreiberverantwortung mindestens einmal jährlich und bei Anlass über die bei der Arbeit in Ihrer Praxis bestehenden Gefahren und der durch Sie eingeleiteten Verhütungsmaßnahmen aufklären.

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Richtige Antwort zu Frage 202410127

  • D: Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Die Praxisgründung muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden (1), und für den Praxissitz ist eine feste Adresse nötig (4). Bei Angestellten besteht die Pflicht zur Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen, mindestens jährlich und bei Anlass (5). Aussage 2 ist falsch, denn das Finanzamt ist rechtzeitig zu informieren und nicht erst nach einem Jahr. Aussage 3 ist falsch, weil die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Angestellte verpflichtend ist.

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