Frage 202410127 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Welche Aussagen zur Praxisgründung sind richtig? 1. Sie müssen die Praxisgründung bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anmelden. 2. Eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist erst nach einem Jahr erforderlich, weil vorher keine Steuern zu entrichten sind. 3. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so können Sie diese freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. 4. Für Ihren Praxissitz müssen Sie eine feste Adresse haben. 5. Sollten Sie eine oder mehrere Angestellte haben, so müssen Sie diese im Rahmen der Betreiberverantwortung mindestens einmal jährlich und bei Anlass über die bei der Arbeit in Ihrer Praxis bestehenden Gefahren und der durch Sie eingeleiteten Verhütungsmaßnahmen aufklären.
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 202410127
- D: Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig
Erklärung
Die Praxisgründung muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden (1), und für den Praxissitz ist eine feste Adresse nötig (4). Bei Angestellten besteht die Pflicht zur Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen, mindestens jährlich und bei Anlass (5). Aussage 2 ist falsch, denn das Finanzamt ist rechtzeitig zu informieren und nicht erst nach einem Jahr. Aussage 3 ist falsch, weil die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Angestellte verpflichtend ist.
Weitere Fragen: Gesetzeskunde und Berufsrecht
- 202503103Eine verzweifelte Mutter kommt in Ihre Praxis und bittet Sie um die Behandlung Ihres Sohnes. Der 9-jährige Junge zeige Trennungsängste und depressive Symptome seit der elterlichen Scheidung sowie schulvermeidendes Verhalten. Ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile bestünde laut Mutter nach der Scheidung fort. Welche der folgenden Aussage trifft zu?
- 202503117Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? 1. Die Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Die Ausübung von Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut.“ 2. Es besteht eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten. 3. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) regelt verbindlich die Höhe der Vergütung für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie. 4. Privaten Versicherungen ist eine Kostenübernahme der Behandlungskosten untersagt. 5. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und haben sowohl in Zivilprozessen als auch in Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht.
- 202510110Der Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt auf Psychotherapie unterliegt verschiedenen Pflichten, die gesetzlich geregelt sind. Eine wichtige Pflicht ist die in der Berufsordnung der Heilpraktiker verankerte Schweigepflicht. In welchen der folgenden Situationen darf oder muss ein Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie seine Schweigepflicht brechen? 1. Ein Patient bittet seinen Therapeuten schriftlich darum, medizinische Informationen an einen Facharzt weiterzugeben, um eine bessere Abstimmung der Behandlung zu bekommen. 2. Eine Therapeutin erfährt, dass ihr Klient an einer Maserninfektion leidet. 3. Ein Gericht fordert einen Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen eines Strafverfahrens auf, als Zeuge über Aussagen eines ehemaligen Patienten auszusagen. 4. Während einer Therapiesitzung offenbart ein Klient, dass er eine Geiselnahme plant. 5. Ein Therapeut erkennt, dass sein Patient akut suizidgefährdet ist und eine konkrete Absicht zur Selbsttötung geäußert hat, sodass unmittelbare Maßnahmen erforderlich sind, um ihn zu schützen.
- 202510116Sie möchten eine Raucherentwöhnung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, anbieten. Welche/s der folgenden Therapien – nach entsprechender Ausbildung – darf/dürfen Sie unterstützend anbieten? 1. Einzelhypnose 2. Gruppenhypnose in Ihrer Praxis 3. Verordnung einer Medikation wie z.B. Buprion, Varencelin oder Cystin 4. Akupunktur 5. Kognitive Verhaltenstherapie
- 202510121Wie kann man Minderjährige geschützt psychiatrisch unterbringen, die nicht freiwillig stationär aufgenommen werden wollen? 1. Eine Unterbringung kann nur bei akuter Eigengefährdung stattfinden. 2. Das Familiengericht muss der Unterbringung zustimmen 3. Die Erziehungsberechtigten können eine Unterbringung nach §1631b BGB beantragen. 4. Eine Unterbringung kann nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen. 5. Man kann Minderjährige nicht gegen ihren Willen geschützt psychiatrisch unterbringen.
- 202603214Welche der folgenden Aussagen zur Einwilligungsfähigkeit sind richtig? 1. Vor dem Beginn einer Behandlung muss der Heilpraktiker / die Heilpraktikerin die Einwilligungsfähigkeit des Patienten / der Patientin feststellen. 2. Besteht keine Geschäftsfähigkeit, liegt auch keine Einwilligungsfähigkeit vor. 3. Besteht keine Einwilligungsfähigkeit, liegt auch keine Geschäftsfähigkeit vor. 4. Bei Jugendlichen hängt die Einwilligungsfähigkeit nicht nur vom Alter, sondern auch der individuellen geistigen und sittlichen Reife ab. 5. Bei Jugendlichen ist Einwilligungsfähigkeit ab dem vollendeten 16. Lebensjahr anzunehmen.