Frage 202403107 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussagen sind richtig? 1. Das Führen der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ wird durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) geregelt 2. Das Führen der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. 3. Die Weiterbildungspflicht wird in der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) erwähnt. 4. Die Verabreichung von Betäubungsmitteln wie Fentanyl wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. 5. Die Meldung von ansteckenden Geschlechtskrankheiten wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

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Richtige Antwort zu Frage 202403107

  • A: Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig

Erklärung

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker wird durch das HeilprG geregelt (1), die Weiterbildungspflicht ist in der Berufsordnung für Heilpraktiker erwähnt (3), und Geschlechtskrankheiten werden im IfSG geregelt (5). Das Psychotherapeutengesetz gilt nicht für Heilpraktiker (2), und Betäubungsmittel wie Fentanyl unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, nicht dem AMG (4).

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