Frage 202210207 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welcher der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Ein Behandlungs- bzw. Tätigkeitsverbot besteht für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilerlaubnis für die 1. Verhaltenstherapie bei einem zwangserkrankten Patienten mit Neurosyphilis 2. Verordnung von Betäubungsmitteln bei einem Patienten mit hyperkinetischer Störung 3. Psychotherapeutische Behandlung der depressiven Störung eines Patienten mit chronischer Virushepatitis C 4. Empfehlung einer beschützenden stationären Behandlung bei einem Patienten mit paranoider Schizophrenie 5. Psychoedukation bei einem alkoholkranken Patienten mit Leberzirrhose

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Richtige Antwort zu Frage 202210207

  • A: Nur die Aussage 2 ist richtig

Erklärung

Nur die Verordnung von Betäubungsmitteln (2) ist verboten, sie ist Ärzten vorbehalten. Psychotherapie bei Patienten mit körperlicher Erkrankung (1, 3, 5) und die Empfehlung einer stationären Behandlung (4) sind erlaubt, wenn die körperliche Erkrankung ärztlich mitbehandelt wird.

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