Frage 202110128 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zur Unterbringung von psychisch Kranken in psychiatrischen Krankenhäusern trifft (treffen) zu? 1. Die strafrechtliche Unterbringung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs erfordert die vorherige Einrichtung einer Betreuung 2. Die strafrechtliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann bei Minderjährigen von den Eltern angeordnet werden 3. Die zivilrechtliche Unterbringung (nach Betreuungsrecht) setzt eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Betroffenen voraus 4. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) ist zeitlich nicht befristet 5. Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) ist zur Abwehr von Selbstgefährdung nicht möglich

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Richtige Antwort zu Frage 202110128

  • A: Nur die Aussage 3 ist richtig.

Erklärung

Nur Aussage 3 stimmt: Die zivilrechtliche Unterbringung nach Betreuungsrecht setzt eine erhebliche Gesundheitsgefahr für den Betroffenen voraus. Die strafrechtliche Unterbringung ordnet ein Gericht an, nicht die Eltern, und braucht keine Betreuung (1 und 2 falsch). Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist befristet (4 falsch) und ist auch bei Selbstgefährdung möglich (5 falsch).

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