Frage 202103105 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussage zur Unterbringung psychisch Kranker in einem psychiatrischen Krankenhaus trifft zu?

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Richtige Antwort zu Frage 202103105

  • C: Eine Unterbringung psychisch Kranker nach dem Betreuungsrecht kann auch zum Zwecke einer notwendigen ärztlichen Untersuchung erfolgen

Erklärung

Nach dem Betreuungsrecht kann eine Unterbringung auch zur notwendigen ärztlichen Untersuchung erfolgen (C). Die Unterbringung nach Landesrecht ist auch bei Fremdgefährdung möglich, nicht nur bei Eigengefährdung (A falsch). Die Unterbringung nach Betreuungsrecht ist befristet (B falsch) und muss vom Gericht genehmigt werden, der Psychiater ordnet sie nicht an (D falsch). Eine feste Höchstdauer von 4 Wochen nach Landesrecht gibt es nicht (E falsch).

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