Frage 202103118 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Erfordernis zur Errichtung einer rechtlichen Betreuung ist aus rein medizinischer Sicht gegeben, wenn folgende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen: 1. Der Betroffene überblickt aufgrund einer psychischen Erkrankung, trotz umfassender ärztlicher Aufklärung, nicht die Tragweite des Risikos eines operativen Eingriffs 2. Aufgrund körperlicher Behinderung gelingt die Führung eines eigenen Haushaltes nur mit Hilfe einer Putzfrau 3. Es besteht ein Drogenmissbrauch , kompliziert durch Beschaffungskriminalität 4. Es besteht aufgrund einer psychischen Erkrankung die Unfähigkeit die eigenen Angelegenheiten zu besorgen 5. Es besteht eine nicht altersentsprechende emotionale Abhängigkeit von Bezugspersonen

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Richtige Antwort zu Frage 202103118

  • B: Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig.

Erklärung

Eine Betreuung setzt voraus, dass jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann (4). Auch fehlende Einsicht in die Tragweite eines Eingriffs trotz Aufklärung gehört dazu (1). Eine rein körperliche Behinderung (2), Drogenmissbrauch mit Beschaffungskriminalität (3) und emotionale Abhängigkeit (5) begründen für sich allein keine Betreuung.

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