Frage 202010124 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zum Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) treffen zu? Im Patientenrechtegesetz sind folgende Pflichten des Behandelnden verankert: 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht

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Richtige Antwort zu Frage 202010124

  • C: Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Das Patientenrechtegesetz (BGB, Behandlungsvertrag) regelt Aufklärungspflicht (1), Aufbewahrungspflicht der Patientenakte (2), Dokumentationspflicht (3) und Informationspflicht (4). Eine Meldepflicht ist dort nicht verankert (5 falsch), sie ergibt sich aus anderen Gesetzen wie dem Infektionsschutzgesetz.

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