Frage 201810123 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Unter welcher Bedingung ist die Unterbringung gemäß Unterbringungsrecht der Länder (z.B. Unterbringungsgesetz bzw. Psychisch-Kranken-Gesetz) eines psychisch Kranken in einer psychiatrischen Klinik gegen dessen Willen zulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 201810123

  • D: Die Unterbringung ist zur Abwehr von akuten erheblichen Gefahren für die Gesundheit oder das Leben des Betroffenen oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer erforderlich

Erklärung

Eine Unterbringung gegen den Willen ist nach den Landesgesetzen nur bei akuter erheblicher Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen oder bedeutende Rechtsgüter anderer zulässig, wenn die Gefahr nicht anders abwendbar ist. Fehlende Behandlungsbereitschaft, Gesetzesverstöße oder gescheiterte ambulante Versuche reichen nicht aus, und ein Heilpraktiker kann die Unterbringung nicht anordnen.

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