Frage 201703214 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Zur selbständigen Durchführung von Verhaltenstherapie bei psychisch kranken Menschen berechtigt grundsätzlich: 1. Die Approbation als Arzt 2. Das abgeschlossene Studium der Psychologie 3. Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis 4. Die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis 5. Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut

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Richtige Antwort zu Frage 201703214

  • D: Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Zur selbständigen Heilkunde am Menschen berechtigt die Approbation als Arzt (1) und als Psychologischer Psychotherapeut (5), ebenso die allgemeine Heilpraktikererlaubnis (3) und die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis (4). Ein Psychologiestudium allein (2) berechtigt nicht.

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