Frage 201610207 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis sind grundsätzlich befugt zur 1. Feststellung einer psychischen Erkrankung 2. begleitenden Verordnung von beruhigend wirkenden Betäubungsmitteln 3. Anwendung von kognitiver Verhaltenstherapie 4. Anwendung von Gesprächspsychotherapie 5. Stellung einer Diagnose im Sinne des ICD-10

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Richtige Antwort zu Frage 201610207

  • D: Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Mit der auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis dürfen psychische Erkrankungen festgestellt und nach ICD-10 diagnostiziert sowie psychotherapeutisch behandelt werden, etwa mit kognitiver Verhaltenstherapie oder Gesprächspsychotherapie (1, 3, 4, 5). Die Verordnung von Betäubungsmitteln ist Ärzten vorbehalten, daher ist 2 falsch.

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